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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Seit 1996 schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass jedes Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, die sowohl die körperlichen als auch die seelischen Belastungen bei den Beschäftigten bewertet und – falls nötig – für Verbesserungen sorgt. Das Ziel: Die „menschengerechte Gestaltung der Arbeit“, also eine Arbeit, die unseren körperlichen und psychischen Möglichkeiten entspricht.
Umfragen zeigen jedoch immer wieder, dass längst nicht alle Unternehmen diese Bewertungen durchführen oder sehr häufig der Aspekt der psychischen Belastungen einfach außen vor bleibt. Gezielte Fragen zu Belastungen fehlen häufig:
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