Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Arbeitsunfälle auch zu schweren psychischen Gesundheitsschädigungen führen können, den sog. Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Ein aktuelles Beispiel dazu findet sich in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22.2.2022 – L 3 U 146/19 –. Dabei war es um folgenden Sachverhalt gegangen: Ein seit 23 Jahren bei der Deutschen Bahn AG beschäftigter 45jähriger Kundendienstmitarbeiter hatte sich am 2.8.2015 während seines Dienstes auf dem Bahnsteig mit einem Mann unterhalten, der sich nach einem Zug erkundigt hatte. Der Mann war dann aber nicht in den haltenden Zug eingestiegen, sondern plötzlich losgerannt. Der Bahnmitarbeiter war dem Mann gefolgt, hatte ihn aber nicht mehr gesehen. Der Zug hatte gestoppt, der Bahnmitarbeiter war an den Gleisen entlang gegangen und hatte schließlich den Leichnam des vom Zug überfahrenden Mannes seitlich liegend vorgefunden. Er hatte das Geschehen per Funk an die Bahnzentrale gemeldet, die daraufhin den Unfallbereich abgesperrt hatte. Nach dem Eintreffen von Polizei und Staatsanwaltschaft war der Bahnmitarbeiter von Kollegen in einen Aufenthaltsraum gebracht worden, nach eineinhalb Stunden war er dann mit der S-Bahn nach Hause gefahren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.01.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-01-03 |
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