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Im Gespräch mit Jan Kuntze, Geschäftsführer der DBL Kuntze & Burgheim Textilpflege GmbH  
07.11.2024

PSA soll nachhaltiger sein – und doch zuverlässig schützen

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Die EU hat sich darauf geeinigt, dass als Imprägnierung von PSA, die nicht Risikoklasse 3 entspricht, nur noch fluorcarbonharzfreie Produkte erlaubt sind. (Foto: Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH)
Normgerechter Schutz der Kleidung auch nach der Wäsche. Dafür stehen Dienstleister wie die DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH mit zertifizierten Waschverfahren und fachgerechter Aufbereitung – beispielsweise bei multigenormter PSA. Was gibt es hier aktuell für Entwicklungen und News insbesondere beim Thema Imprägnierung?

Herr Kuntze, als textiler Dienstleister stellt die DBL auch multigenormte Arbeitskleidung im Mietservice bereit – was ist hier für die Träger wichtig?

Für die Profis der Branche – hier vor allem aus Berufsbereichen wie Petrochemie, Laboren, Energieversorgung, Gefahrstoffhandel oder auch Gefahrstofftransport – muss zunächst die Schutzfunktion über die gesamte Einsatzzeit der Kleidung gewährleistet sein. Also von der Erstausrüstung bis zur professionellen Aufbereitung, auch nach vielen Waschzyklen. Außerdem sind Eigenschaften wie der dauerhafte Tragekomfort zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden vor allem Anforderungen an die Nicht-Entflammbarkeit der Imprägnierung gestellt.

Wie wird das sichergestellt?

Um diese Schutzfunktionen über den gesamten Anwendungszeitraum zu gewährleisten, muss eine fachgerechte Nachimprägnierung mit anschließender normgerechter Prüfung der Imprägnierung erfolgen. Diese stellt die effiziente Abweisung von Chemikalien und den Schutz vor dem Vergrauen der leuchtenden HighVis-Farben bei Multinormartikeln sicher.

Aktuell sorgt der angestrebte Verzicht von Fluorcarbon-Ausrüstungen, wie von der EU gefordert, für Diskussionen – wo sehen Sie denn bei fluorcarbonharzfreier Multinormkleidung die Gefahren?

Bei dem angestrebten Verzicht auf Fluorcarbonharz-Ausrüstungen ist davon auszugehen, dass es zu einem erhöhten Risiko von Verletzungen im Rahmen von Arbeitsunfällen für die Anwender von Chemikalienschutz- und Multinormbekleidung kommen wird. Das kann niemand – trotz allem Streben nach Nachhaltigkeit – wollen.

Alternativen wären fluorcarbonharzfreie Produkte?

Ja. Doch mit einem fluorcarbonharzfreien Produkt ist bis jetzt nur eine wasserabweisende Wirkung, wie Regenschutz, sicher herzustellen. Herstelleraussagen, dass fluorcarbonharzfreie Produkte auch für Chemikalienschutzartikel funktionieren, kann ich so noch nicht bestätigen. Meiner Beobachtung nach ist die Einschätzung, dass auch fluorcarbonharzfreie Produkte einen ausreichenden Schutz vor Chemikalien gewährleisten, darauf zurückzuführen, dass die Imprägnierung häufig nur durch Anspritzen mit einigen wenigen Wassertropfen geprüft wird und nicht mit dem Spray Rating Tester. Bei letzterem wird die Probe ca. 20 Sekunden lang beregnet. Die EU scheint sich nun jedoch darauf geeinigt zu haben, dass als Imprägnierung von PSA, die nicht der Risikoklasse 3 entspricht, nur noch fluorcarbonharzfreie Produkte erlaubt sind.

Und beim Wetterschutz?

Die Nachrüstung von Wetterschutzkleidung mit dieser Chemie wird ausnahmslos verboten – für diese sogenannte Hydrophobie gibt es ja eine Alternative. Für die Wäscher wird die Herausforderung darin bestehen, die Textilien so wasserdicht zu halten. Bewähren sich die Alternativen oder werden neue Technologien entwickelt, wird man sicherlich auch den Chemikalienschutz auf PTFA-freie Imprägnierungen umstellen.

Und was ist mit der allgemeinen Beschränkung von PFAS?

Das ist ein sehr breites Verbot, das alle Produkte mit Fluorchemie betrifft. PFAS wird es nur noch rund 13 bis 15 Jahre für PSA geben – danach ist der Einsatz in der EU verboten. Aber die Unternehmen müssen klar erkennen, welche Produkte PSA sind und welche nicht. Zum Beispiel: Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingungen und zur privaten Anwendung gelten nicht als Persönliche Schutzausrüstung! Es wird für diese Produkte also keine Ausnahme der PFAS-Beschränkung geben. Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingungen im beruflichen Bereich ist PSA der Kategorie 1. Für diese wird die Ausnahmefrist der PFAS-Beschränkung gelten.

Herr Kuntze, vielen Dank für das Gespräch!

Über Jan Kuntze
Jan Kuntze ist Textilingenieur und einer der Geschäftsführer der Partners Kuntze & Burgheim Textilpflege GmbH. Gegründet 1928 liefert das mittelständische Familienunternehmen als Mitglied des dbl-Verbundes alles rund um Mietwäsche und Mietberufskleidung. Als professioneller Anbieter von textilem Leasing bietet es auch Wischmopps und Waschraumhygiene im Mietservice sowie Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Kauf.

Das Interview erschien zuerst in unserer Fachzeitschrift:

Betriebliche Prävention

Redaktionsbeirat: Dr. Michael Au, Prof. Dr. Gudrun Faller, Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl
Redaktion: Florian Gräfe

Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

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