Seit dem 1.1.2022 sollen die zuständigen Landesbehörden die „Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie zum Nachweis des anzeige- und genehmigungsfreien Betriebs“ anwenden. Diese Anforderungen gelten für alle bereits im Betrieb und im Bau befindlichen und für zu importierende Laseranlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-29 |
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