Der gegenständliche Anwendungsbereich betrifft die Produktgruppen, die unter das ProdSG fallen. Das ProdSG unterscheidet Produkte und Verbraucherprodukte.
• Produkte sind alle „Waren, Stoffe und Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind“ (§ 2 Nr. 22 ProdSG) und
• Verbraucherprodukte sind – als Teilmenge – solche Produkte, „die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind“ (§ 2 Nr. 26 ProdSG).
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