Unfälle in Chemieanlagen oder Lagern haben oft sehr schwere Auswirkungen für Betriebe. Neben Leid und Verletzungen von Beschäftigten können sie große materielle und inmaterielle Schäden durch Freisetzung von Stoffen, Brand oder Explosionen mit Gefahrstoffen verursachen. Imageverluste von Unternehmen können dabei den tatsächlich entstandenen materiellen Schaden weit übertreffen. Für die Beschäftigten ist ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur dann möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt worden sind und angemessene Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Methode zur systematischen Sicherheitsbetrachtung für Anlagen, für Verfahren und Arbeitsverfahren mit technischen Hilfsmitteln beschreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe „Sicherheitstechnik“ (TRGS300). Zwar zielt die TRGS 300 auf den Arbeitsschutz im Rahmen der Gefahrstoffverordnung ab, gleichzeitig können jedoch die für die Sicherheit zu treffenden Maßnahmen auch den Belangen des Umweltschutzes und des Schutzes der Nachbarschaft dienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-04-01 |
Seiten 180 - 181
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