Hinter der Einstufung und Kennzeichnung eines Gefahrstoffs oder eines Gemischs nach CLP stehen im Hinblick auf Gesundheitsgefährdungen i.a. toxikologische Prüfdaten, die nach standardisierten Prüfmethoden an dem Stoff erhoben worden sind.
Es können aber auch schon einmal epidemiologische Befunde oder „Quantitative Structure Activity Relationships“ (QSAR) – zu Deutsch: Quantitative Struktur-Wirkungs-Beziehungen – zugrunde gelegt werden. (siehe hierzu Infobox 46).
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