Eine Voraussetzung für die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Prozess der Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung psychischer Belastung. In den von uns untersuchten Beispielen „guter Praxis“ haben sich drei Methoden in den Betrieben und Einrichtungen bewährt:
▪▪ die Beobachtung bzw. das Beobachtungsinterview (B.1),
▪▪ die Mitarbeiterbefragung (B.2),
▪▪ moderierte Analyseworkshops (B.3).
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