Grundlegend für eine gelingende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine gute Planung und Organisation des Prozesses. Dazu gehören die Qualifizierung der Akteure, die Schaffung der erforderlichen Strukturen und Ressourcen, die Auswahl und Planung konkreter Vorgehensweisen und Methoden sowie deren Erprobung und nachhaltige Integration in die betriebliche Arbeitsschutzpraxis. Im vorliegenden Kapitel werden Erfahrungen und Empfehlungen zur Lösung dieser Planungs- und Organisationsaufgaben formuliert.
Die meisten großen Betriebe verfügen bereits über Erfahrungen oder sogar über bewährte Routinen der Gefährdungsbeurteilung von technischen Gefährdungen, Gefahr- oder Biostoffen und/oder von körperlichen Belastungen bei der Arbeit. In vielen Betrieben ist also weniger die Gefährdungsbeurteilung „an sich“ ein neu zu planendes und zu organisierendes Thema als vielmehr die Aufgabe, neben den oben angesprochenen Gefährdungsfaktoren nun auch psychische Belastungsfaktoren (siehe Kap. 1) zum Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung zu machen.
Dafür lässt der Gesetzgeber einen großen Spielraum, der – wie im Kapitel 2 dargestellt – in der betrieblichen Praxis unterschiedliche Vorgehensweisen ermöglicht. Dieser Spielraum birgt die Chance, eine für den jeweiligen Betrieb passende Vorgehensweise zu entwickeln – abgestimmt auf die jeweiligen spezifischen Anforderungen, Strukturen und Ressourcen. Diese Chance möglichst gut zu nutzen, darin liegt die Herausforderung für die Planung und Organisation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Seiten 131 - 159
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