Physikalisch gesehen ist der menschliche Körper ebenso eine Last wie jeder Gegenstand. Das gerät beim Bewegen von Menschen in der Pflege oft aus dem Blick. Aber auch dort gilt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Beim Umsetzen der rechtlichen Vorgaben können die Betriebe vielfältige Unterstützung in Anspruch nehmen – genauso wie für weitere Aspekte der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.10.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-3308 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
