Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2022 (BGBl. I S. 867)
Die Änderungen durch Artikel 2 der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 2. September 2021 (BGBl. I S. 4111, 4113) treten gmeäß Artikel 3 Absatz 2 derselben Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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