Die besonderen Heilverfahren und Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung genieen ohne Zweifel einen guten Ruf. Dieser grndet sich insbesondere in der sorgfltigen und qualittsorientierten Auswahl der mit den Trgern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenarbeitenden rzte, Kliniken und sonstigen Leistungserbringer. Durch besondere Anforderungen an die personelle, apparative und rumliche Ausstattung wird ein hohes Ma an Strukturqualitt von den Leistungsanbietern verlangt. Darber hinaus verfgt die gesetzliche Unfallversicherung ber strukturelle Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihr eine effektive Steuerung der Rehabilitationsprozesse ermglichen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, die Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln und aus einer Hand zu erbringen, haben die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungstrger der ffentlichen Hand die Mglichkeit zu einem echten Fallmanagement, von dem besonders schwerverletzte Versicherte profitieren. Nicht zu Unrecht gilt die gesetzliche Unfallversicherung als der Leistungstrgerbereich im deutschen Gesundheitswesen, der ein individualisiertes Case-Management fr die ihnen anvertrauten Betroffenen durchfhrt und das Prinzip einer integrierten medizinischen und rehabilitativen Versorgung am weitesten entwickelt hat und verwirklicht.
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