In der EG-Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) wird für die notifizierten Stellen u. a. technische Kompetenz, berufliche Integrität und Unabhängigkeit des Personals als Voraussetzung für die Tätigkeit in der Prüfung und Zertifizierung von PSA gefordert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-06-01 |
Seiten 304 - 305
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