Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. November 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 91)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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