Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 29. März 2011, Nds. GVBl. S. 96
Aufgrund
des § 1 Abs. 1 Satz 3 des Schornsteinfeger-Hand Werksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in Verbindung mit Nummer 3.3.1.1 der Anlage der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten vom 18. November 2004 (Nds. GVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. August 2010 (Nds. GVBl. S. 311), und
des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2010 (Nds. GVBl. S. 134), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium
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