Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289, 293)
Die Änderung durch Artikel 4 Nr. 1 des Gesetzes 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289, 293) treten gemäß Artikel 8 Satz 2 am 1. Januar 2025 in Kraft und sind textlich nicht umgesetzt.
Die Änderung durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 739) treten gemäß Artikel 5 am 1. Dezember 2024 in Kraft und sind textlich nicht umgesetzt.
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