Arbeitsunfälle, die nur eine geringe Dauer der Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben (0 bis drei Tage), müssen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gemeldet werden. Aussagen zum Umfang dieses nicht meldepflichtigen Unfallgeschehens sind daher für die Berufsgenossenschaften recht schwierig, während der Bereich der meldepflichtigen Unfälle seit Jahren statistisch gut dokumentiert ist. Aber auch die nicht meldepflichtigen Unfälle können wichtige Hinweise für die Prävention geben, weisen sie doch auf Gefahren hin, bei denen es vielleicht nur durch glückliche Umstände nicht zu schwereren Folgen gekommen ist. Die Autoren stellen im Folgenden, auf der Grundlage einer seit 1991 jährlich stattfindenden Sonderhebung, einige statistische Eckdaten aus diesem Bereich im Vergleich zum meldepflichtigen Unfallgeschehen dar.
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