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08.08.2013
Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung
BPUVZ Heft 7+8/2013
Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung soll neu gefasst werden. Ziele sind die Beseitigung inzwischen bekannt gewordener rechtlicher und fachlicher Mängel, eine bessere Umsetzung von EU-Recht, der Abbau von Standard- und Bürokratiekosten, die Beseitigung von Doppelregelungen insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln, die Verbesserung der Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften und nicht zuletzt eine Verbesserung der Anwendbarkeit durch die Arbeitgeber.
Insgesamt wird die neue Verordnung konzeptionell, strukturell und sprachlich neu gestaltet. Um die Neuerung zu betonen erhält die Verordnung den neuen, zutreffenderen Titel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung – ArbmittV)“.
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