Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung insbesondere durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen – so lautet der Auftrag des AGS. Die laufende Amtszeit 2015–2018 geht auf die Zielgerade. Eine Reihe der Punkte des ambitionierten Arbeitsprogramms sind erledigt oder zumindest schon auf gutem Weg, einige können erst jetzt starten, andere müssen ggf. noch warten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-01 |
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