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Gemäß ISO 31030:2021  
07.04.2025

Neuer Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung von Dienstreisen und Entsendungen

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/International SOS
Deutsche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Gefährdungen für ihre mobilen Beschäftigten zu beurteilen und bestmöglich auszuschließen. (Foto: Alexas_Fotos/Pixabay)
Die International SOS Stiftung hat ihren Leitfaden für Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung speziell für berufliche Reisen und Entsendungen überarbeitet und ergänzt. Neu hinzugekommen sind Empfehlungen im Hinblick auf die Leitlinie „ISO 31030:2021 Travel Risk Management – Guidance for organizations“, die von der International Organization for Standardization im Jahr 2021 veröffentlicht wurde.

Die ISO 31030 hat zum Ziel, einen internationalen Standard für das Reiserisikomanagement zu etablieren. Sie bietet einen strukturierten Rahmen für die Entwicklung, Implementierung und Bewertung von Reiserisikomanagement-Programmen. 

Der überarbeitete Leitfaden der International SOS Foundation entstand in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) e. V., dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universität Düsseldorf und der internationalen Non-Profit-Organisation ISSA Mining. Er unterstützt bei der Beurteilung von Gefährdungen und der Entwicklung von präventiven Maßnahmen. Besonders hilfreich für Unternehmen sind die Checklisten zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zum Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin sowie zur Reisesicherheit im Ausland, die durch Fragen zur ISO 31030 erweitert wurden.  

„Die umfassende Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und ISO 31030 bildet die Grundlage für eine vorausschauende und verantwortungsvolle Planung von Auslandsaufenthalten. Die Inhalte dieses Leitfadens helfen dabei, den gesamten Prozess von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachsorge professionell zu begleiten“, sagt Stefan Rosenowski, Geschäftsführer des GVNW e. V.  

„Die zweite, erweiterte Auflage des Leitfadens zur Gefährdungsbeurteilung für Dienstreisen und Entsendungen berücksichtigt neben gesetzlichen Vorgaben und fachlichem Wissen nun auch die internationale ISO 31030 Leitlinie. In der ISO 31010 steht die Gefährdungsbeurteilung ebenfalls im Fokus“, so Dr. Stefan Eßer, Herausgeber des Leitfadens und Ärztlicher Leiter bei International SOS. „Dieses aktualisierte Dokument führt Unternehmen Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und enthält praktische Checklisten, die die Umsetzung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Fürsorgepflicht erleichtern.“ 

Hintergrund 

Seit mehr als zwanzig Jahren besteht für deutsche Unternehmen gesetzlich die Pflicht, potenzielle Gefährdungen für ihre mobilen Mitarbeitenden zu beurteilen und bestmöglich auszuschließen. Für die hiesigen Unternehmen bringen die Globalisierung und das starke Exportgeschäft Deutschlands immer mehr berufliche Auslandsreisen oder dauerhafte Entsendungen mit sich. Reisen führen nicht nur in gut erschlossene Gegenden mit adäquater medizinischer Infrastruktur und stabiler Sicherheitslage. Die Risiken für Beschäftigte auf Auslandsreisen sind groß – Prävention ist deshalb überaus wichtig. Umso mehr Bedeutung kommt der Pflicht des Arbeitgebers zu (vgl. Arbeitsschutzgesetz § 5), dem Schutz der mobilen Mitarbeitenden vor Risiken und Bedrohungen nachzukommen. Der Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen zu sensibilisieren und Prävention zu fördern.  

Der Leitfaden kann hier kostenlos heruntergeladen werden.  

Über die International SOS Foundation
Als Botschafterin für die Fürsorgepflicht setzt sich die International SOS Foundation seit über einem Jahrzehnt für bewährte Verfahren zum Schutz der Sicherheit, Gesundheit und des Wohlergehens von Mitarbeitern ein. Sie trägt dazu bei, wichtige Erkenntnisse, Verständnis und praktische Maßnahmen zur Risikominderung zu vermitteln. Alle Mitarbeiter müssen geschützt werden, zu Hause oder unterwegs, und die COVID-19-Pandemie hat eine sich entwickelnde und komplexe Landschaft der Fürsorgepflicht geschaffen, in der sich Organisationen zurechtfinden müssen. Die Stiftung ist eine eingetragene Non-Profit-Organisation. Weitere Informationen zur Fürsorgepflicht und zur International SOS Foundation finden Sie unter http://www.internationalsosfoundation.org.

Quelle: Pressemitteilung der International SOS

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