Im Arbeitsschutzgesetz und in einigen Arbeitsschutzverordnungen, so auch 2013 in der Biostoffverordnung, wurde die Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit klarstellend aufgenommen. Dies wird durch die TRBA 400 konkretisiert, womit sich Teil 1 des Beitrags befasste. Teil 2 geht auf psychische und physische Gesundheitsstörungen und Erkrankungen ein, die nicht von der TRBA 400 erfasst sind, sowie – als Exkurs – auf die Psychoneuroimmunologie, und schließt mit einem Fazit ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-30 |
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