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Regelwerk  
01.08.2017

Neue Technische Regel ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung" in Kraft

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Neue ASR V3 in Kraft (Gabriel Barletta - Unsplash)
Die neue Technische Regel ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ ist mit ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, Ausgabe 22.2017 vom 5. Juli 2017) in Kraft getreten.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Die ASR V3 konkretisiert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und beschreibt die Vorgehensweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die ASR V3 konkretisiert also bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung).

Diese ASR gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.

Die Gefährdungsbeurteilung dient insbesondere als:
- Instrument zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- Grundlage zur Entscheidungsfindung, ob und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind,
- Handlungskonzept für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeitsstätte.

Hier zum Download der ASR.
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