Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit. Dies bedeutet zunächst, dass es sich bei dem Verunglückten um einen Versicherten handeln muss. Das Gesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) stellt Beschäftigte unter Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch für Lernende während der beruflichen Ausund Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnliche Einrichtungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
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