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ARBEITSSCHUTZuptodate!
| *Info zu SVHC-Stoffen: |
| Die REACH-Verordnung sieht ein mögliches Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) vor. Der Status als SVHC-Stoff wird offiziell durch die ECHA bestätigt, indem sie den Stoff in der sog. Kandidatenliste auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Liste wird laufend aktualisiert. Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % SVHC-Stoffe enthalten, sind gem. Artikel 33 REACH-Verordnung zur Weitergabe von Informationen verpflichtet. Nach § 16 f ChemG müssen sie diese Informationen der ECHA zur Verfügung stellen. Dies erfolgt über die SCIP-Datenbank. |
| Hinweis: Hersteller müssen Auskunft geben! |
| Mit der kostenlosen App ToxFox des BUND können Verbraucherinnen und Verbraucher durch Scannen des Strichcodes auf der Verpackung sofort erkennen, ob Produkte PFAS oder andere Schadstoffe enthalten. Falls keine Angaben vorhanden sind, können Nutzer direkt beim Hersteller oder Händler anfragen. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen zu antworten, wenn ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. ToxFox ist bisher für Kosmetikprodukte und Kinderspielzeug optimiert, weitere Produktgruppen sollen ergänzt werden. |
| Über QUMsult – Beratung und Software |
| Mit der eigens entwickelten HSEQ Software für Gefahrstoffe können nicht nur PDF-Sicherheitsdatenblätter automatisch eingelesen werden, Web SARA ermöglicht auch den schnellen Gefahrstoffcheck: Sowohl für Stoffe als auch für Gemische werden SVHC- bzw. CMR-Eigenschaft automatisch angezeigt. Darüber hinaus wird auch angezeigt, für welche Stoffe Tätigkeiten für Schwangere unzulässig sind sowie arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist. |
| Gefahrstoffschutz Autor: Dr. Heiner Wahl Programmbereich: Arbeitsschutz Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen
Mit vielen Praxistipps für die (rechts-)sichere betriebliche Umsetzung und weiterführenden Links zu einschlägigen Gesetzestexten. |
| Neue Berufskrankheit | 22.04.2024 |
| Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel | |
| Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen. mehr … | |
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