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Präventionskonzept  
01.09.2026

Neue Branchenlösung für Walzasphalt stärkt den Gesundheitsschutz

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BG BAU
Ab dem 1. Januar 2027 gilt für den Bereich Walzasphalt ein AGW von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. (Foto: charlygutmann/Pixabay)
Mit der neuen Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt“ stellen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und ihre Partner der Branche ein praxisnahes Präventionskonzept zur Verfügung. Anlass für die Aktualisierung ist der ab dem 1. Januar 2027 im Bereich Walzasphalt gültige Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Die Branchenlösung zeigt Unternehmen, wie sie diesen Grenzwert einhalten und die Exposition ihrer Beschäftigten wirksam reduzieren können.

Die Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt“ wurde vom Koordinierungsausschuss Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau (KoA-Bit) erarbeitet. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, Unternehmen eine einheitliche und praxistaugliche Grundlage für die sichere Verarbeitung von Walzasphalt bereitzustellen.

„Ein wirksamer Gesundheitsschutz braucht Lösungen, die fachlich fundiert und in der Praxis erprobt und mit vertretbaren Mitteln umsetzbar sind. Deshalb haben die beteiligten Verbände und Sozialpartner sowie die BG BAU ihre Erfahrungen gebündelt und ein gemeinsames Maßnahmenkonzept entwickelt, das den Betrieben eine verlässliche Orientierung bietet“, sagt Marc Wählen, Vorsitzender des KoA-Bit.

Belastungen reduzieren mit den richtigen Schutzmaßnahmen

Beim Einbau von Walzasphalt entstehen aufgrund der hohen Verarbeitungstemperaturen Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Sie können insbesondere die Atemwege und Augen reizen. Um Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren zu schützen, gilt für den Bereich Walzasphalt ab 1. Januar 2027 ein AGW von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Die Branchenlösung für den Walzasphalteinbau unterstützt Unternehmen dabei, wirksame Präventionsmaßnahmen zur Einhaltung des AGW umzusetzen.

Im Vordergrund stehen die Substitution, also die Verwendung temperaturabgesenkter Asphalte und der Verzicht auf mineralölbasierte Trennmittel, sowie der Einsatz abgesaugter Asphaltstraßenfertiger als technische Maßnahme. Darüber hinaus ergänzen organisatorische und personenbezogene Maßnahmen das Schutzkonzept. Dazu gehören die Planung der Arbeitsabläufe, die arbeitsmedizinische Vorsorge und das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Branchenlösung bietet darüber hinaus ein Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung, die Unternehmen für ihre Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung ihrer Beschäftigten nutzen können.

„Mit der aktualisierten Branchenlösung für den Walzasphalteinbau geben wir Unternehmen konkrete und praxiserprobte Empfehlungen an die Hand, wie sie den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten nachhaltig verbessern und nach dem Stand der Technik umsetzen können. Gleichzeitig schafft sie mehr Handlungssicherheit für Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.

Die Branchenlösung steht ab sofort kostenfrei auf den Internetseiten der BG BAU zum Herunterladen bereit: www.bgbau.de/branchenloesung-walzasphalt

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Hintergrund

Die Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt“ entstand im Koordinierungsausschuss Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau (KoA-Bit). Sie beschreibt den Stand der Technik, enthält konkrete Empfehlungen für die Verarbeitung von Walzasphalt hinsichtlich der Dämpfe und Aerosole aus Bitumen und ersetzt die bisherige Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt und Gussasphalt“. An der Erarbeitung der Branchenlösung beteiligt waren die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), die Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen (bga), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), der Deutsche Asphaltverband (DAV), der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Quelle: Pressemitteilung BG BAU

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