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Betriebliches Eingliederungsmanagement  
02.08.2018

Nach langer Krankheit zurück in den Job: Betrieb muss BEM anbieten

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BGW
Praxisleitfaden für ein systematisches BEM (Cover: BGW)
Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat das Wichtigste dazu in einem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden zusammengestellt.

Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag oder sich auf mehrere Etappen verteilte, ob innerhalb der zwölf Monate das Kalenderjahr wechselte und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hin. Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei dieser Aufgabe mit einem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden.

Betrieb muss BEM anbieten

Vielen Beschäftigten fällt die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Krankheit leichter, wenn diese professionell gesteuert und ihr Wiedereinstieg bereits während der Arbeitsunfähigkeit unterstützend vorbereitet wird. Dazu dient das BEM, das alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch SGB IX anbieten müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die betreffenden Beschäftigten selbst können frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

Erfolgsfaktoren

Das BEM zielt nicht darauf, dass die Erkrankten am Arbeitsplatz wieder reibungslos funktionieren, stellt Jörg Kramarczyk, BEM-Experte der BGW, klar. Vielmehr sollen sie im Betrieb so respekt- und rücksichtsvoll unterstützt werden, dass sie eine reelle Chance haben, in ihre Tätigkeit zurückzufinden – auch bei eventuell bleibender gesundheitlicher Einschränkung. Ob die Wiedereingliederung gelingt, hängt unter anderem von der Wertschätzung der Unternehmensleitung für die Angestellten ab, und davon, ob die Gesundheit der Betroffenen wirklich im Zentrum des Eingliederungsprozesses steht.

Weiter gehört eine vertrauensvolle Atmosphäre zu den Erfolgsbedingungen. Erkrankte müssen sich darauf verlassen können, dass die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und sensible Daten wie Diagnosen und Befunde vertraulich behandelt werden, betont Kramarczyk.

Pluspunkte fürs Unternehmen

Von einem BEM profitieren nicht nur die betreffenden Beschäftigten. Dem Unternehmen bleiben qualifizierte und erfahrene Beschäftigte mit ihrem Know-how erhalten. Weiter verringern sich die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Und darüber hinaus fördert ein fairer Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Angestellten die Identifikation mit dem Betrieb und ein gutes Image.

Verschiedene Personen beteiligt

Außer dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin und der betreffenden Person selbst wirken am BEM die betriebliche Interessenvertretung – soweit vorhanden, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung mit. Unterstützung leisten zudem die Rehabilitationsträger beziehungsweise bei schwerbehinderten Beschäftigten die Integrationsämter.

Individuell vorgehen

Das BEM ist immer abhängig von den Gegebenheiten im Betrieb und vom jeweiligen Fall. "Daher gibt es kein einheitliches Vorgehen, das für alle Unternehmen gleich abläuft," erläutert Jörg Kramarczyk von der BGW.Die Beteiligten haben Spielraum, es auf Basis der gesetzlichen Grundlagen individuell zu entwickeln und auf die Erfordernisse vor Ort auszurichten.

Praxisleitfaden der BGW

Die BGW gibt in ihrem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement Tipps, welche grundlegenden Eckpunkte man dabei bedenken sollte. Für das BEMim Einzelfall erläutert sie insbesondere die einzelnen Prozessschritte. Für größere Unternehmen ab etwa 200 Beschäftigten stellt sie dar, wie sich ein einzelfallübergreifender systematischer Ansatz entwickeln lässt.

Die Broschüre enthält neben ausführlichen Erläuterungen auch Arbeitshilfen, Checklisten und Hinweise zur Handhabung des Datenschutzes. Zu finden ist sie unter www.bgw-online.de, Suchbegriff: 04-07-111, als PDF zum Herunterladen – sowie für Mitgliedsbetriebe der BGW zum Bestellen der gedruckten Fassung.

Weitere Literaturempfehlungen aus dem Erich Schmidt Verlag

Führung und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Herausgegeben von: Prof. Dr.-Ing. Dirk S. Sohn, Dr. Michael Au
unter Mitarbeit von: Dr. Ulrike Roth, Bettina Splittgerber

Die Digitalisierung der gesamten Arbeitswelt, die Vernetzung von Maschinen und Arbeitsmitteln untereinander, die Globalisierung von Handel, Dienstleistung und Produktion, die immer kürzeren Innovationszyklen, die Miniaturisierung immer neuer Technikfelder und eine nahezu inflationäre Informationsflut erfordern von Unternehmen und Beschäftigten ein Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft, welches noch vor wenigen Jahren in diesem Umfang nicht zu prognostizieren war. Diese Entwicklungen finden vor dem Hintergrund einer sich durch demografische Veränderungen und gleichzeitig durch eine Migrationsbewegung historischen Ausmaßes grundlegend wandelnden Gesellschaft statt.

Diese Entwicklungen werden mit Sicherheit gravierende Einflüsse auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Deutschland erhalten. Es ist daher erforderlich, insbesondere angesichts heterogener Belegschaften, verstärkt zu berücksichtigen:

• die betrieblichen Abläufe gut zu gestalten
• psychische Belastungen einschließlich Arbeitszeit und Arbeitsintensität zu beurteilen und ggf. zu optimieren
• Führungsmethoden fair, transparent und partizipativ zu gestalten
• Personalentwicklung zu betreiben, einschließlich der erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen
• betriebliche Gesundheitsförderung zu betreiben.

 

Das neue Mutterschutzrecht 2018

Autor: Patrick Aligbe

Kompakte vollständige Darstellung der arbeitsschutzbezogenen Themen des Mutterschutzgesetzes.
Das Special ermöglicht ein gezieltes Nachschlagen der relevanten Themen (z. B. zum Verbot der Nachtarbeit und den Ausnahmen, Gefährdungsbeurteilung etc.).

Verständliche Darstellung der für Arbeitsschutzakteure wesentlichen Themen.

 

Kündigung bei Krankheit

Autor: Prof. Dr. Achim Lepke

Kündigungsgrund Krankheit

Sind Mitarbeiter krank, entstehen akut organisatorische und wirtschaftliche Probleme. Wie weit reicht Ihr Handlungsspielraum, welche gesetzlichen Schranken sind zu berücksichtigen, wenn als letzte Konsequenz nur die Kündigung bleibt?

Die 16. Auflage des LEPKE liefert alle wichtigen rechtlichen Aspekte krankheitsbedingter Entlassungen. Sorgfältig ausgewertet: die kaum noch überschaubare Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte sowie die maßgebliche arbeitsrechtliche Literatur. Erläutert werden u. a.:

  • die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes auf der Grundlage der EU-DSGVO sowie die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz,
  • Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement,
  • Probleme der Fettleibigkeit, die Benutzung von E-Zigaretten sowie die Bedeutung psychischer Erkrankungen infolge der Digitalisierung der Arbeitswelt,
  • kollektive Krankmeldungen als Arbeitskampfmittel,
  • die kündigungsrelevanten Gesichtspunkte wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit,
  • die Bedeutung und der Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Fragen der Darlegungs- und Beweislast,
  • Entlassungen wegen Nikotin- und Internetabhängigkeit, Glücksspiel-, Alkohol-, Drogen-, Arbeits- und Kaufsucht, Essstörungen sowie Aids

und vieles weitere mehr.

"Bewunderung verdient die stete Berücksichtigung und Aktualisierung der Vielzahl der angegebenen und nicht nur auf das Arbeitsrecht beschränkten Belegstellen für die wiedergegebenen Ansichten. Nicht nur deswegen bietet auch die Neuauflage ein von diesem Werk gewohntes, für die betriebliche, aber auch die anwaltliche und richterliche Praxis unverzichtbares Kompendium, zur Behandlung von Fragestellungen um Krankheit im Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Fragen der krankheitsbedingten Kündigung."

Dr. Reinhard Künzl, München zur Vorauflage in: Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes (ZTR), 9/2015

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