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Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist, muss einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.
Die wenigsten wissen es: Über 48 Millionen Menschen stehen bei Arbeits- und Wegeunfällen unter dem Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaften. Die effektive Versorgung Unfallverletzter durch die gesetzliche Unfallversicherung basiert auf der engen Begleitung der Betroffenen und der intensiven Kontrolle des Heilverfahrens. So kennt die zuständige Berufsgenossenschaft immer den aktuellen Behandlungsstand und kann, wenn notwendig, eingreifen.
Ein wichtiger Teil des berufsgenossenschaftlichen Versorgungssystems ist das Durchgangsarzt-Verfahren („D-Arzt-Verfahren“). Hierbei stellen bundesweit rund 3.500 unfallmedizinisch eigens qualifizierte Chirurgen und Orthopäden in medizinisch-technisch besonders ausgestatteten Einrichtungen nach einem Unfall die bestmögliche medizinische Erstversorgung sicher. D-Ärzte legen so bereits zu Beginn die beste Grundlage für den weiteren Verlauf eines Heilverfahrens. Bestellt und qualitätsgeprüft sind sie durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Der D-Arzt entscheidet nach einem Arbeitsunfall über die weitere Behandlung und ob weitere Fachärzte hinzugezogen werden. Er steuert das Heilverfahren und informiert die jeweilige Berufsgenossenschaft über die eingeleitete Behandlung wie auch regelmäßig über den Stand des Heilungsprozesses.
So ist im Sinne des Verletzten die stete Kontrolle des Heilungsfortschrittes gewährt. Das D-Arzt-Verfahren stellt die bestmögliche Rehabilitation sicher ohne wirtschaftliche Aspekte außer Acht zu lassen.
Ein D-Arzt muss aufgesucht werden, wenn man nach einem Arbeits- oder Wegeunfall:
▶ arbeitsunfähig ist,
▶ voraussichtlich mehr als eine Woche medizinisch behandelt werden muss,
▶ Heil- und Hilfsmittel verordnet bekommt
▶ oder wenn man an den Unfallfolgen erkrankt
In jedem Unternehmen sollte die Adresse des nächsten D-Arztes bekannt sein, am besten ausgehängt neben den Informationen zur Ersten Hilfe.
Quelle: BGN
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