Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Berlin
In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2020 (GVBl. S. 58)
Auf Grund des § 74 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 706) wird verordnet:
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