Zentraler Punkt des Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 29. 7. 2009 ist die weitgehende Überarbeitung des Vierten Abschnitts, mit dem eine entsprechende Anpassung an die RL 2007/47/EG im Hinblick auf klinische Bewertungen und klinische Prüfungen erfolgte. Das Medizinprodukterecht wird dabei an die grundsätzlichen und formalen Anforderungen an klinische Prüfungen bei Arzneimitteln angepasst.
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