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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Der Autor |
Dr. Sebastian Felz ist als Referent beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Referat III b 5 – Produktsicherheit, Anlagen- und Betriebssicherheit in Bonn tätig. |
Praxisfall | 16.01.2019 |
Die rabiate Chefin: ein Fall zur Abgrenzung des „privaten“ vom „betrieblichen“ Handlungsbereichs | |
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst grundsätzlich nur den „betrieblichen“ Handlungsbereich. „Privates“ oder „eigenwirtschaftliches“ Handeln ist von diesem Schutz ausgeschlossen, wobei dieser Ausschluss auch sehr weitreichend sein kann. Entscheidend für die Differenzierung nach „betrieblich“ und „privat“ ist, ob also eine Tätigkeit „betrieblich“ motiviert ist oder nicht - was eien tätliche Auseinandersetzung durchaus sein kann. mehr … |
Unfallversicherung und Recht | 07.02.2019 |
Wann ist das Telefonieren (Handy, Festnetz) unfallversichert? | |
Der Grundsatz ist einfach: Privates, eigenwirtschaftlich motiviertes Telefonieren steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist aber ein Betriebsbezug gegeben bzw. erfolgt das Telefonieren im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit, dann besteht Unfallversicherungsschutz. Dazu bietet die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main ein aktuelles Beispiel. mehr … |
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