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Soziale Konflikte  
29.01.2026

Mobbing am Arbeitsplatz: Nicht wegschauen!

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BGW
Mobbing sei nicht nur aktives Tun, sondern auch aktives Unterlassen: wegsehen, wegducken, geschehen lassen. (Foto: geralt/Pixabay)
Wenn es darum geht, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern, kommt es auf die Rahmenbedingungen an. Führungskräfte haben bei deren Gestaltung eine Schlüsselrolle.

Dass Mobbing am Arbeitsplatz kein Einzelfall ist, zeigt der Mobbing-Report 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Etwa 6,5 Prozent der Beschäftigten gaben in einer repräsentativen Umfrage an, Mobbing erlebt zu haben.

Mobbing erkennen

„Bei der Zusammenarbeit von Menschen bleiben Meinungsverschiedenheiten nicht aus“, sagt Dr. Mareike Adler, Psychologin bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). „Richtig ist aber auch: Nicht jeder Konflikt ist gleich Mobbing.“ Als wichtige Merkmale von Mobbing nennt die Expertin:
  • systematisches Vorgehen gegen eine Person,
  • regelmäßige Angriffe über einen längeren Zeitraum,
  • mehr oder weniger versteckte Handlungen,
  • Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens.
Mobbing sei nicht nur aktives Tun, sondern auch aktives Unterlassen: wegsehen, wegducken, geschehen lassen, ergänzt Dr. Adler. „Die gemobbte Person ist dadurch isoliert und fühlt sich wehrlos.“ Mobbing verschlechtert nicht nur die Stimmung im Betrieb. Es reduziert die Produktivität und kann dazu führen, dass Mitarbeitende öfter krank sind oder das Unternehmen verlassen.

Wie kann es so weit kommen?

Mobbinghandlungen gehen von Personen aus. Doch es gibt Rahmenbedingungen bei der Arbeit, die Mobbing begünstigen. Dazu gehören beispielsweise eine hohe Arbeitsbelastung, Zeitdruck und geringer Handlungsspielraum bei der Arbeit. Wenn zu diesen Ursachen noch weitere Faktoren hinzukommen – etwa ein schlechtes Betriebsklima oder Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, wird Mobbing immer wahrscheinlicher.

„Ungelöste, schwelende Konflikte treten dann häufiger auf und können der Beginn von Mobbing sein“, erklärt Dr. Adler: „Ein ungelöster Konflikt setzt sich fest. Dabei gerät der Ursprung in den Hintergrund. Es geht nicht mehr um die Sache, sondern um die Person.“ Im Verlauf des Mobbingprozesses können dann aus untätig Zuschauenden aktiv Mitwirkende werden.

Was Führungskräfte tun können

„Vorgesetzte können vorbeugen, indem sie für alle einen psychologisch sicheren Raum schaffen“, so Dr. Mareike Adler. „Wenn gegenseitiges Feedbackgeben und -nehmen im Team gelernt ist, fällt es leichter, Konflikte offen anzusprechen.“ Aufgabe der Führungskraft ist es auch, aufmerksam zu sein und einzuschreiten, wenn ein Konflikt zu eskalieren droht – je früher, desto besser. Anzeichen dafür, dass jemand gemobbt wird, können beispielsweise sein, dass die Person unkonzentriert wirkt, häufiger Fehler macht, sich zurückzieht oder aufbrausend reagiert.

„Bei Anzeichen von Mobbing im Betrieb ist es geboten, dieses als Thema sozialer Konflikte in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen aufzunehmen“, ergänzt Dr. Adler. „Aufgabe der Führungspersonen ist es dann, konkrete Maßnahmen gegen Mobbing umzusetzen.“ Zu ihrer Unterstützung braucht es eine klare Haltung und Positionierung der Unternehmensleitung gegen Mobbing bei der Arbeit, die an alle im Betrieb kommuniziert wird.

Unterstützung von der BGW

Einen guten Einstieg in das Thema und konkrete Vorschläge für Maßnahmen bietet die Handlungshilfe „Konflikte lösen – Mobbing verhindern“ der BGW, die es auf bgw-online.de/mobbingverhindern zum kostenlosen Download gibt. Im Seminar „Betriebliches Konfliktmanagement und Prävention von Mobbing“ werden die Hintergründe, Ursachen und gesundheitlichen Auswirkungen von Arbeitsplatzkonflikten und Mobbing beleuchtet. Dieses und weitere Seminare finden Mitgliedsbetriebe der BGW auf www.bgw-online.de/seminare.

Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund 9,5 Millionen Versicherte in über 663 000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung BGW

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