BAG, Beschl. v. 7.12.2021, 1 ABR 25/20
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt Krankenhäuser, u. a. die A Klinik, in dem der beteiligte Betriebsrat gebildet ist. Im Jahr 2009 wurde im Auftrag der Arbeitgeberin eine „Erhebung der psychischen Belastungssituation für die Ärzte der Abteilung Pädiatrie“ erstellt. Die Erhebung wies für die Arbeitsbedingung „passende mengenmäßige Arbeit“ einen Mittelwert aus, der als sog. Stresspotenzial gewertet wurde. Anfang 2010 schlossen die Betriebsparteien eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.07.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-29 |
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