Der für das Reisesicherheitsmanagement verantwortliche Personenkreis erarbeitet zum Schutz der Geschäftsreisenden die erforderlichen Reisesicherheitsrichtlinien. Darin werden Verhaltensweisen verbindlich festgelegt und die Ziele des Reisesicherheitsmanagements vorgegeben. Jedoch sind die Erstellung und anschließende Bekanntgabe dieser Reisesicherheitsrichtlinien noch nicht ausreichend, um den Geschäftsreisenden die erforderlichen Kenntnisse auch nachhaltig zu vermitteln und somit deren Reisesicherheit zu gewährleisten.
Um das erforderliche (Sicherheits-)Wissen zu vermitteln, müssen entsprechende Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen durchgeführt werden. Unterweisungen und Mitarbeiterschulungen sind – wie in allen Bereichen der Sicherheit – eine grundlegende Voraussetzung, um den Beschäftigten ein sicherheitsbewusstes Denken und Handeln näher zu bringen und in den Köpfen der Betroffenen fest zu verankern. Dadurch werden die Grundlagen für die praktische Anwendung der erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gelegt. Denn nur sensibilisierte und gut geschulte Mitarbeiter können mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen und die notwendigen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen auch erfolgreich umsetzen.
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