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Ladestationen für E-Fahrzeuge  
20.02.2019

Mit Sicherheit geladen

Marc Fengel und Michael Ulman
Ladesäule für E-Auto (Foto: TÜV Süd)
Wer sein Elektroauto an einer Ladestation auflädt, geht davon aus, dass sie sicher ist. Doch ist das tatsächlich immer der Fall? Faktoren wie Vandalismus, Umwelteinflüsse oder Verschleiß können Komponenten beschädigen und zu Stromschlägen führen oder Brände auslösen. Wer wann für die Sicherheit verantwortlich zeichnet, ist vielen Beteiligten jedoch nicht bewusst. Der Fachbeitrag zeigt, welche rechtlichen und technischen Bedingungen Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber beachten müssen.

Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sind immer häufiger im öffentlichen Raum zu sehen: in Parkhäusern, auf Supermarkt-Parkplätzen, vor Hotels, Mehrfamilienhäusern und an Raststätten. Rund 54.000 E-Fahrzeuge gibt es mittlerweile in Deutschland und alle müssen regelmäßig aufgeladen werden. So kann der Service, eine Ladestation bereitzustellen, durchaus zur zusätzlichen Einnahmequelle werden – oder gar zur Notwendigkeit, wenn ein Unternehmen auf elektrische Dienstwagen und Firmenfahrzeuge setzt. Je mehr solcher Ladesäulen installiert werden, desto stärker rückt die Sicherheit in den Fokus. Wer ist dafür in der Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase zuständig? Wie wird die Anlage vor Witterungseinflüssen und Vandalismus geschützt? Und wie wird gewährleistet, dass Mängel und Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden?

Vorschriften häufig nicht bekannt

In verschiedenen Gesetzen und Rechtsverordnungen ist geregelt, wie elektrische Anlagen, zu denen die Ladesäulen zählen, sicher installiert und gefahrlos betrieben werden. Durch technische Regeln und Normen werden die Anforderungen in Bezug auf die elektrische Sicherheit der Anlagen konkretisiert. Allerdings: Es zeigt sich immer wieder, dass die relevanten rechtlichen und technischen Vorgaben und die damit verbundenen Zuständigkeiten längst nicht allen Beteiligten ausreichend bekannt sind.

Pflichten der Hersteller und Importeure

Zunächst sind Hersteller und Importeure in der Pflicht: Sie dürfen in der Europäischen Union nur Komponenten in Verkehr bringen, die ein CE-Kennzeichen tragen. Dies gilt als Nachweis dafür, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der relevanten EU-Richtlinien entspricht. EU-Richtlinien wie die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit sind also einzuhalten. Wer Komponenten für eine Elektroinstallation mit Ladesäulen beschafft, muss somit darauf achten, dass sie die CE-Kennzeichen tragen.

Detaillierte Vorplanung

Der Planer muss frühzeitig sicherheitsrelevante Parameter festlegen. Dazu gehören mitunter auch bauliche Maßnahmen wie ein Rammschutz oder Sicherheitsabstände insbesondere in Parkhäusern. Daneben sind die elektrotechnischen Eigenschaften essenziell: Welchen Einfluss haben die Ausführung des Netzanschlusspunkts, die Beanspruchung der Betriebsmittel, die Umgebungsbedingungen und elektrische Beanspruchungen auf den sicheren Betrieb? Auch ist abzuschätzen, auf welchen Leistungsbedarf und Gleichzeitigkeitsfaktor die Anlage ausgelegt werden soll, sprich: Wie viele Fahrzeuge mit welcher Leistungsaufnahme sollen gleichzeitig geladen werden? Baurechtlich sind zudem häufig Brandschutzauflagen einzuhalten und Anforderungen der Landesbauordnung, des Straßen- oder Wohneigentumsgesetzes oder der Garagenverordnung zu berücksichtigen. Deshalb ist eine Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Prozess während der Planung, weil damit auch die nicht-offensichtlichen Gefahren identifiziert werden können – z. B Überschwemmungen in Tiefgaraen durch Rohrbrüche oder Starkregenereignisse.

Sichere Installation

Errichtet werden die Säulen anschließend durch Elektrofachkräfte gemäß der Normenreihe VDE 0100 für Niederspannungsanlagen, insb. der DIN VDE 0100-722. Die Integration in die bestehende elektrische Anlage erfolgt dementsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung ist allein der Errichter, der die Anlage vor Inbetriebnahme prüft und anschließend an den Betreiber übergibt. Für beide Parteien kann es sinnvoll sein, die Planungsunterlagen, die Anlagendokumentation und die Elektroinstallation schon vor der Inbetriebnahme von unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Das Vier-Augen-Prinzip minimiert Haftungsrisiken, denn etwaige Mängel können frühzeitig festgestellt und behoben werden. Errichter und Betreiber können gleichermaßen sicher sein, dass alle Schutzeinrichtungen der Anlage einwandfrei funktionieren und somit alle gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.


Pflichten von Bauherren und Betreibern

Im Betrieb schließlich muss der Betreiber die technische Sicherheit der Ladesäule gewährleisten, sodass zu keiner Zeit eine Gefahr von der Anlage ausgeht. Im Detail ergeben sich die Pflichten unter anderem aus dem Standort und aus der Verwendung. Bietet ein Supermarkt oder eine Tankstelle Ladesäulen für die Kunden an, so obliegt dem Inhaber die Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Kunden. Wenn ein Unternehmen eine Ladesäule auf seinem gewerblichen Grundstück für die Aufladung der eigenen Firmenwagen nutzt, so hat es die Sorgfaltspflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenso zu beachten wie die Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ergeben. Zudem entstehen meist auch privatrechtliche Pflichten aus Verträgen mit Brandund Schadensversicherungen.

Regelmäßig prüfen und warten

Im laufenden Betrieb schließlich muss die Sicherheit der Anlage durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet werden. Laut Betriebssicherheitsverordnung ist der ordnungsgemäße Zustand unter anderem durch wiederkehrende Prüfungen durch eine Elektrofachkraft sicherzustellen. Die elektrische Anlage und alle Betriebsmittel müssen regelmäßig gewartet werden, um Verschleißerscheinungen oder  Fehlfunktionen zu erkennen. Und auch Schäden durch Vandalismus und andere äußere Einflüsse müssen rasch entdeckt und behoben werden.

Fazit und Ausblick

Der Trend zur Errichtung von Elektroladestationen auf Parkplätzen, an Tankstellen und in Unternehmen ist ungebrochen – zugleich ist es unerlässlich, dass die jeweils Verantwortlichen die Sicherheit der noch recht neuartigen Technologie gewährleisten, damit Kunden, Mitarbeiter und andere Personen keinen Gefahren ausgesetzt werden. Dabei sind die jeweiligen Anforderungen komplex und nicht immer einfach zu beurteilen. Unterstützung bieten unabhängige Sachverständige– sie beraten Hersteller, Planer, Installateure und Betreiber in jeder Phase des Projekts dabei, die relevanten Vorschriften und Normen einzuhalten, damit eine Ladestation sicher betrieben werden kann.


Die Autoren
M.Eng. Dipl.-Ing.(FH) Marc Fengel ist Sachverständiger Elektro- und Gebäudetechnik bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.

Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman ist Leiter des Bereichs Elektrotechnik im Geschäftsfeld Elektro- und Gebäudetechnik bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.

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