Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert am 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657, 1662)
Die Änderung durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739, 2743) tritt gem. Artikel 3 Abs. 2 an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes in Kraft tritt und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag nach Satz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt.
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