Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. Juli 2020
Die Änderungen gegenüber der MAK- und BAT-Werte-Liste 2019 sind durch einen Stern gekennzeichnet und die neuen Grenzwert- oder Einstufungsvorschlage sind in den Änderungen und Neuaufnahmen (Anhang Seite I) detailliert aufgeführt. Die Kommission hat diese Vorschlage verabschiedet, stellt sie jedoch bis 31.12.2020 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden, die von der Kommission geprüft und ggf. für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden.
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