Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 15. April 2021 (ABl. L 130 S. 3)
Diese Leitlinien entsprechen den Leitlinien der Europäischen Kommission für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, die am 21. September 2020 angenommen wurden (ABl. C 317 vom 25.9.2020, S. 5).
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