Nachstehend wird der von der EU-Kommission herausgegebene nicht verbindliche Leitfaden für bewährte Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (¹KOM(2003)515 endgültigª; 25.08.03), wiedergegeben. Mit diesem Leitfaden hat die Kommission ihre Verpflichtung in der Richtlinie 1999/92/EG eingelöst, bewährte Verfahren für den betrieblichen Explosionsschutz im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie zu beschreiben. Die Mitgliedstaaten sollen bei der Festlegung ihrer einzelstaatlichen Politik für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in Anwendung der Richtlinie so weit wie möglich den Leitfaden berücksichtigen. Insofern ist davon auszugehen, dass der nicht verbindliche Leitfaden in Fachkreisen beraten und bei der Erarbeitung des technischen Regelwerkes zur BetrSichV durch den Ausschuss für Betriebssicherheit im Bereich des Explosionsschutzes entsprechende Berücksichtigung finden wird. Wie wir in den einleitenden Hinweisen zur Richtlinie (6050) ausgeführt haben, können die Mitgliedstaaten bei auf Artikel 137 der Europäischen Verträge (Sozialvorschriften) basierenden Richtlinien über deren Mindestvorschriften hinausgehen und weitergehende Maßnahmen fordern, wenn sie dies für erforderlich halten, so dass entsprechende Abweichungen in einzelstaatlichen Vorschriften möglich sind. Der Leitfaden ist eine Hilfe zur Vermeidung von Explosionsgefahren, die in allen Betrieben auftreten können, in denen mit brennbaren Stoffen umgegangen wird. Er ist auch eine gute Erkenntnisquelle für diejenigen, die sich mit dem Bau und der Ausrüstung von Produkten für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre befassen.
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