Die Amtsrichterin ließ nach einem Bauunfall die Anklage gegen den Bauunternehmer und den Polier wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht zu. Das Landgericht Hildesheim eröffnet dagegen das strafrechtliche Hauptverfahren. Es ist ein bemerkenswert ausführlich begründeter Eröffnungsbeschluss mit Aussagen zu zahlreichen Rechtsgrundsätzen der persönlichen Verantwortung von Bauunternehmern und Führungskräften und zu den Strafbarkeitsvoraussetzungen – allerdings auch mit Ungenauigkeiten. In diesem 1. Teil geht es um die Verantwortung des Geschäftsführers – in Teil 2 im nächsten Heft wird es um den Polier gehen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-02 |
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