ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Betriebliche Organisation  
13.07.2015

Lastenhandhabungsverordnung gilt auch in der Pflege

BGW
DGUV Information 207-022 (Foto: DGUV)
Physikalisch gesehen ist der menschliche Körper ebenso eine Last wie jeder Gegenstand. Das gerät beim Bewegen von Menschen in der Pflege oft aus dem Blick. Aber auch dort gilt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV).

Den Körper als Last zu betrachten, fällt im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege schwer. Schließlich steht dort der Mensch mit seinem Bedarf an Hilfe und seiner Würde im Mittelpunkt. Trotzdem liegt die Belastung des Bewegungsapparates beim manuellen Bewegen der zu pflegenden Personen oft über den Grenzen des Vertretbaren. Insbesondere die Lendenwirbelsäule wird häufig zu stark beansprucht.

Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) regelt branchen- und tätigkeitsübergreifend, wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten beim manuellen Umgang mit physikalischen Lasten zu schützen haben. Ihre Vorgaben gelten in der Pflege beispielsweise für das Verlagern von Personen im oder aus dem Bett, für das Haltgeben im Stand und für das Unterstützen beim Gehen.

Am besten Gefährdungen vermeiden

„An erster Stelle steht in der Verordnung ganz klar das Vermeiden gefährdender manueller Handhabungen von Lasten“, erklärt Stefan Kuhn, Präventionsexperte der BGW. So ist in der Pflege und Betreuung stets zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt beim Bewegen unterstützt werden muss.

„Wenn ja, ist als nächstes zu klären, ob sich das manuelle Handhaben des Körpergewichts durch organisatorische Maßnahmen oder Arbeitsmittel vermeiden lässt.“ Mancher Patient, manche Bewohnerin kann zum Beispiel bestimmte Hilfsmittel selbstständig einsetzen. Jemand anders benötigt vielleicht einen zusätzlichen Haltegriff oder nur etwas mehr Zeit, um selbstständig mobil zu sein.

Schutzmaßnahmen treffen

Wenn sich das manuelle Bewegen nicht vermeiden lässt, sind die damit verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu minimieren. Aufgrund der unterschiedlichen Wirksamkeit haben dabei technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen – und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen.

Wichtige technische Hilfsmittel sind beispielsweise vollständig elektrisch verstellbare Pflegebetten und Lifter. Auch kleine Hilfsmittel wie Gleitmatten oder Rutschbretter entlasten die Pflegekräfte und unterstützen die Pflegebedürftigen. Organisatorisch spielt etwa ein adäquater Personalschlüssel eine große Rolle. Personenbezogen ergänzen unter anderem Informationen, Unterweisungen und Trainings die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Grenze der Belastbarkeit einhalten

Die Mobilität der anvertrauten Menschen zu erhalten und zu fördern, ist ein wichtiges Ziel in der Pflege. Gerade 2014 ist ein Entwurf für einen entsprechenden Expertenstandard vorgestellt worden. „Die angestrebte Gesundheitsförderung und Prävention hat aber auch die Beschäftigten mit einzuschließen“, betont Kuhn. Oft ergeben sich hier Synergien: Je mobiler die zu pflegenden Personen sind, desto geringer sind die potenziellen Gefährdungen im Sinne der LasthandhabV. Allerdings darf die Ressourcenförderung nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen.

Arbeitshilfe für die Pflege

Wie sich die relativ abstrakt gehaltene LasthandhabV konkret im Pflegealltag anwenden lässt, zeigt eine Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), an der Fachleute der BGW mitgewirkt haben: die DGUV Information 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung“.


Zum kostenlosen Download der Broschüre.

Literaturempfehlungen zum Thema Gesundheitsschutz in der Pflege

Pflege - Erfolgsfaktor Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesund pflegen! Im Bereich der Pflege hat der Gesundheitsschutz eine größere Dimension, denn wie in kaum einem anderen Arbeitsbereich sind hier die gesundheitlichen Beeinträchtigungen vielschichtiger und komplexer.

Für Führungskräfte im Pflegebereich gilt es, diese Herausforderungen zu bewältigen. Das vorliegende Buch versteht sich als unterstützende kompakte Handlungshilfe für die ambulante und stationäre Pflege. Anhand von 23 Fallbeispielen werden konkrete Anleitungen für einen besseren Gesundheitsschutz vorgestellt. Diese entsprechen dem neuesten Erkenntnisstand sowie den Bedürfnissen in der Pflege.


Adipositas-Patienten in Klinik und Pflege
Organisatorische und materielle Voraussetzungen für die Behandlung

Rückenerkrankungen im Bereich der Pflege nehmen kontinuierlich zu. Vor diesem Hintergrund ist besonders zu beachten, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen mit höherem Körpergewicht gleichfalls ansteigt. Während in den bariatrischen Kliniken erste Vorkehrungen getroffen wurden, besteht in Krankenhäusern und Kliniken der Regelversorgung, begrenzt auch im Altenpflegebereich, dringender Handlungsbedarf: Hier müssen gezielte bauliche, technische sowie organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die bestmögliche Pflege übergewichtiger Menschen sicherzustellen und die Verantwortung gegenüber dem Personal gemäß Arbeitsschutzgesetz wahrzunehmen.

Den Führungskräften im Gesundheitswesen, die im Fall von Versäumnissen gebotener Maßnahmen persönlich in der Verantwortung stehen, fehlt es bisher an fachlichen Informationen: Welche Voraussetzungen für die Pflege adipöser Patienten sind unabdingbar?Wie lassen sich bauliche und pflegerische Maßnahmen effektiv umsetzen? Worin besteht das Optimum in der patientengerechten Versorgung einerseits und der Entlastung des Pflegepersonals andererseits?

Auf diese Fragen gibt das Buch klare, praxisnahe Antworten, veranschaulicht durch zahlreiche Grafiken und Übersichten.


Psychische Belastungen am Arbeitsplatz   
Ursachen – Auswirkungen – Handlungsmöglichkeiten

Das vorliegende Buch stellt in kompakter Form psychische Belastungen am Arbeitsplatz in ihrer Entstehung und in ihren Auswirkungen dar. Umgebungsbedingte Belastungsfaktoren wie das Sick-Building-Syndrom oder Lärm werden dabei ebenso thematisiert wie zwischenmenschliche Schwierigkeiten durch Konflikte oder Störungen der Work-Life-Balance. Vertiefend wird auf Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie auf die besonderen emotionalen Belastungsphänomene Burnout und Arbeitssucht eingegangen.


Alle drei eBooks stehen Abonnenten von ARBEITSSCHUTZdigital kostenfrei zur Verfügung.

 

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück