Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!
Den Körper als Last zu betrachten, fällt im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege schwer. Schließlich steht dort der Mensch mit seinem Bedarf an Hilfe und seiner Würde im Mittelpunkt. Trotzdem liegt die Belastung des Bewegungsapparates beim manuellen Bewegen der zu pflegenden Personen oft über den Grenzen des Vertretbaren. Insbesondere die Lendenwirbelsäule wird häufig zu stark beansprucht.
Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) regelt branchen- und tätigkeitsübergreifend, wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten beim manuellen Umgang mit physikalischen Lasten zu schützen haben. Ihre Vorgaben gelten in der Pflege beispielsweise für das Verlagern von Personen im oder aus dem Bett, für das Haltgeben im Stand und für das Unterstützen beim Gehen.
„An erster Stelle steht in der Verordnung ganz klar das Vermeiden gefährdender manueller Handhabungen von Lasten“, erklärt Stefan Kuhn, Präventionsexperte der BGW. So ist in der Pflege und Betreuung stets zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt beim Bewegen unterstützt werden muss.
„Wenn ja, ist als nächstes zu klären, ob sich das manuelle Handhaben des Körpergewichts durch organisatorische Maßnahmen oder Arbeitsmittel vermeiden lässt.“ Mancher Patient, manche Bewohnerin kann zum Beispiel bestimmte Hilfsmittel selbstständig einsetzen. Jemand anders benötigt vielleicht einen zusätzlichen Haltegriff oder nur etwas mehr Zeit, um selbstständig mobil zu sein.
Wenn sich das manuelle Bewegen nicht vermeiden lässt, sind die damit verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu minimieren. Aufgrund der unterschiedlichen Wirksamkeit haben dabei technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen – und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen.
Wichtige technische Hilfsmittel sind beispielsweise vollständig elektrisch verstellbare Pflegebetten und Lifter. Auch kleine Hilfsmittel wie Gleitmatten oder Rutschbretter entlasten die Pflegekräfte und unterstützen die Pflegebedürftigen. Organisatorisch spielt etwa ein adäquater Personalschlüssel eine große Rolle. Personenbezogen ergänzen unter anderem Informationen, Unterweisungen und Trainings die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Die Mobilität der anvertrauten Menschen zu erhalten und zu fördern, ist ein wichtiges Ziel in der Pflege. Gerade 2014 ist ein Entwurf für einen entsprechenden Expertenstandard vorgestellt worden. „Die angestrebte Gesundheitsförderung und Prävention hat aber auch die Beschäftigten mit einzuschließen“, betont Kuhn. Oft ergeben sich hier Synergien: Je mobiler die zu pflegenden Personen sind, desto geringer sind die potenziellen Gefährdungen im Sinne der LasthandhabV. Allerdings darf die Ressourcenförderung nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen.
Wie sich die relativ abstrakt gehaltene LasthandhabV konkret im Pflegealltag anwenden lässt, zeigt eine Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), an der Fachleute der BGW mitgewirkt haben: die DGUV Information 207-022 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung“.
Zum kostenlosen Download der Broschüre.
Pflege - Erfolgsfaktor Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesund pflegen! Im Bereich der Pflege hat der Gesundheitsschutz eine größere Dimension, denn wie in kaum einem anderen Arbeitsbereich sind hier die gesundheitlichen Beeinträchtigungen vielschichtiger und komplexer.
Für Führungskräfte im Pflegebereich gilt es, diese Herausforderungen zu bewältigen. Das vorliegende Buch versteht sich als unterstützende kompakte Handlungshilfe für die ambulante und stationäre Pflege. Anhand von 23 Fallbeispielen werden konkrete Anleitungen für einen besseren Gesundheitsschutz vorgestellt. Diese entsprechen dem neuesten Erkenntnisstand sowie den Bedürfnissen in der Pflege.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
