Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 774), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom am 22. November 2011 (GV. NRW. S. 565)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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