Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 20. Juli 2004, GVOBl. M-V S. 318, 20. Mai 2011, GVOBl. M-V S. 106
Dieses Gesetzt dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr (ABl. EG Nr. L 106 S. 21)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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