Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 4)
Der Landtag hat am 19. Juli 1995 das folgende Gesetz beschlossen:
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