Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 18. März 1975 (GV.NW. S. 232), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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