Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 6. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 2), zuletzt geändert am 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)
Dieses Gesetz dient auch zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/ EG des Rates (ABl. L 197 S. 1) im nicht gewerblichen Bereich.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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