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Vorschrift Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

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Technische Regeln für Gefahrstoffe - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 16. Dezember 2020 (GMBl 2021, S. 178)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Die TRGS 510 wurde umfassend überarbeitet, wesentliche Änderungen sind:

  • - Ergänzung des Anwendungsbereichs um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen.

  • - Anpassung und Ergänzung von Tabelle 1 zur Anwendung der Abschnitte 5 bis 13; insbesondere für Gase, Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen, oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe, entzündbare Feststoffe, selbstzersetzliche Gefahrstoffe, pyrophore Flüssigkeiten und Feststoffe, selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe und desensibilisierte explosive Gefahrstoffe.

  • - Streichung aller Verweise auf alte Einstufungen nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG.

  • - Zusammenfassung der Regelungen zu Zugangsbeschränkungen in Abschnitt 4.3.

  • - Ergänzung von Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks in Abschnitt 4.3.

  • - Verschiebung der Anforderungen für die Lagerung im Lager in einen eigenen Abschnitt 5.

  • - Der bisherige Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 7 und der bisherige Abschnitt 7 wird zu Abschnitt 13, so dass die Nummerierungen der gefahrstoffspezifischen Abschnitte beibehalten werden.

  • - Eröffnung der Möglichkeit zur Erfüllung der Anforderungen der Abschnitte 5 bis 13 durch Lagerung in Sicherheitsschränken für alle Gefahrstoffe; die entsprechenden Regelungen finden sich am Anfang der jeweiligen Abschnitte.

  • - Die Anforderungen an die Zusammenlagerung gemäß Abschnitt 13 gelten erst, wenn auch im Lager gelagert werden muss.

  • - Die Bezeichnungen der Lagerklassen wurden aus der Zusammenlagerungstabelle in Abschnitt 13 gestrichen, um die korrekte Zuordnung der Lagerklassen, die nur basierend auf dem Fließschema in Anhang 2 erfolgen soll, zu fördern.

  • - Anlage 1 wurde gestrichen; die noch nicht im Hauptteil abgedeckten Aspekte dieser Anlage wurden in Form von Schutzmaßnahmen in den Hauptteil überführt.

  • - Anlage 2 wurde gestrichen.

  • - Anlage 3 ist jetzt Anhang 1.

  • - Anlage 4 ist jetzt Anhang 2.

  • - Anlage 5 wurde in Abschnitt 12 integriert.

  • - Anlage 6 wurde gestrichen; ein Hinweis zu Chloraten und Perchloraten wurde in Abschnitt 13.4 ergänzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1411109

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

- Neufassung der TRGS 510

Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", Ausgabe Januar 2013, GMBl 2013 S. 446-475 [Nr. 22] (vom 15.5.2013), geändert und ergänzt GMBl 2014 S. 1346 [Nr. 66-67] (vom 19.11.2014), berichtigt: GMBl 2015 S. 1320 [Nr. 66] (vom 30.11.2015), wird wie folgt neu gefasst*):

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Gefährdungsbeurteilung

4 Allgemeine Maßnahmen

4.1 Grundsätze

4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

4.3 Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe

5 Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern

5.1 Anwendungsbereich und allgemeine Maßnahmen

5.2 Lagerorganisation

5.3 Sicherung des Lagergutes

5.4 Unterweisung der Beschäftigten

5.5 Maßnahmen zur Alarmierung

5.6 Persönliche Schutzausrüstung

5.7 Hygienische Maßnahmen

5.8 Erste Hilfe Maßnahmen

5.9 Überprüfungen und Kontrollen

6 Besondere Brandschutzmaßnahmen

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Brandschutzmaßnahmen

7 Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe

7.1 Anwendungsbereich

7.2 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

7.3 Vorkehrungen für Betriebsstörungen im Brand- und Leckagefall

8 Lagerung akut toxischer Gefahrstoffe

8.1 Anwendungsbereich

8.2 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

9 Lagerung oxidierender Flüssigkeiten und Feststoffe

9.1 Anwendungsbereich

9.2 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

10 Lagerung von Gasen unter Druck

10.1 Anwendungsbereich

10.2 Organisatorische Maßnahmen

10.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

10.4 Besondere Schutzmaßnahmen

11 Lagerung von Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen

11.1 Anwendungsbereich

11.2 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

12 Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten

12.1 Anwendungsbereich

12.2 Zulässige Lagermengen

12.3 Bauliche Anforderungen und Brandschutz von Lagerräumen

12.4 Abstände und besondere Brandschutzmaßnahmen bei Lagerung im Freien

12.4.1 Brandschutzabstände

12.4.2 Schutzstreifen

12.5 Rückhalteeinrichtungen

12.6 Besondere Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz

12.6.1 Allgemeine Anforderungen

12.6.2 Lagerräume

12.6.3 Lagerung im Freien

13 Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung

13.1 Anwendungsbereich

13.2 Allgemeine Grundsätze

13.3 Zusammenlagerungstabelle

13.4 Spezifische und abweichende Regelungen

Anhang 1: Lagerung in Sicherheitsschränken

A.1.1 Anwendungsbereich

A.1.2 Allgemeine Anforderungen

A.1.3 Lüftung von Sicherheitsschränken

A.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung

A.1.3.2 Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung

Anhang 2: Zuordnung der Lagerklassen

A.2.1 Lagerklassen

A.2.2 Zuordnungsleitfaden

Literaturhinweise

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