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Vorschrift Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

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  • Vom 20. Juni 2022 (GMBl 2022, S. 608, ber. GMBl 2024, S. 2)

  • Vom 20. Juni 2022 (GMBl 2022, S. 608)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter (TRGS 509)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Juni 2022 (GMBl 2022, S. 608, zul. ber. GMBl 2024, S. 242)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1525888

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Gefährdungsbeurteilung

4 Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

4.1 Grundsätze

4.2 Lagerorte und -räume

4.3 Kennzeichnung

4.4 Lagerorganisation

4.5 Füll- und Entleerstellen

4.6 Unterbrechung der Gefahrstoffströme

4.7 Unterweisung der Beschäftigten

4.8 Maßnahmen für Notfälle

4.9 Persönliche Schutzausrüstung

4.10 Hygienische Maßnahmen

4.11 Außerbetriebsetzen und Stilllegen

4.12 Zugangsbeschränkungen

4.13 Beseitigung von Leckagen und Stofffreisetzungen

4.14 Überprüfungen

4.15 Aktive Lagerung

4.16 Instandhaltung

5 Bauliche Anforderungen an Lager, Füll- und Entleerstellen

5.1 Einbau und Aufstellung

5.1.1 Lager für ortsfeste Behälter

5.1.2 Füll- und Entleerstellen

5.2 Brandschutz und Notfallmaßnahmen

5.3 Rückhalteeinrichtungen für Flüssigkeiten

5.4 Besondere Anforderungen an das unterirdische Lagern

5.5 Zusätzliche Anforderungen an ortsfeste Behälter mit innerem Überdruck

5.6 Lagerräume für das Zusammenlagern von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern und ortsbeweglichen Behältern

6 Abstandsregelungen

6.1 Abstand zu Gebäuden und benachbarten Anlagen

6.2 Behälter- und Behältergruppenabstände

7 Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen

7.1 Lagern von Flüssigkeiten

7.1.1 Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen

7.1.2 Flüssigkeitsstandanzeige und Überfüllschutz

7.1.3 Absperreinrichtungen

7.1.4 Befüll- und Entnahmeeinrichtungen

7.1.5 Zugangs- und Besichtigungsöffnungen

7.1.6 Heiz- und Kühleinrichtungen in und an Behältern

7.2 Lagern von Feststoffen

7.2.1 Ableitung von Staub-Luft-Gemischen

7.2.2 Füllstandsanzeige und Überfüllschutz

7.2.3 Absperreinrichtungen, Besichtigungsöffnungen, Verbindungsteile zwischen ortsfesten Behältern

7.2.4 Befüll- und Entnahmeeinrichtungen für Feststoffe

7.3 Füll- und Entleerstellen für Flüssigkeiten

7.3.1 Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen

7.3.2 Flüssigkeitsstandanzeige und Überfüllschutz

7.3.3 Rohr- und Schlauchleitungsanschlüsse an Füll- und Entleerstellen

7.4 Füll- und Entleerstellen für Feststoffe

7.4.1 Einrichtungen zum Befüllen oder Entleeren der ortsbeweglichen Behälter

7.4.2 Füllstandanzeige und Überfüllschutz

8 Zusätzliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr

8.1 Anwendungsbereich

8.2 Brandschutz

8.3 Bauausführung von Lagerräumen mit ortsfesten Behältern und Räumen mit Füll- oder Entleerstellen

8.4 Anforderungen an Auffangräume für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 100 °C

8.4.1 Begrenzung auslaufender Flüssigkeiten

8.4.2 Notwendigkeit von Auffangräumen

8.4.3 Fassungsvermögen von Auffangräumen

8.4.4 Überfüllsicherungen

9 Zusätzliche Anforderungen bei dem Lagern und Abfüllen entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C

9.1 Anwendungsbereich

9.2 Abstände und Schutzstreifen

9.3 Tank- und Tankgruppenabstände

9.4 Brandschutz

9.4.1 Allgemeines

9.4.2 Brandschutzeinrichtungen

9.4.3 Brandschutztechnische Ausstattung von Lagerräumen

9.5 Anforderungen an Auffangräume

9.5.1 Notwendigkeit von Auffangräumen

9.5.2 Bauliche Anforderungen an Auffangräume in Räumen und im Freien

9.6 Wirkbereiche an Füll- und Entleerstellen

9.7 Bauausführung von Lagerräumen mit Tanks und Räumen mit Füllstellen

9.7.1 Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen bis 3.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen bis 200 l/h

9.7.2 Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen bis 10.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen bis 1.000 l/h

9.7.3 Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen über 10.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen über 1.000 l/h

9.8 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen

9.9 Überfüllschutz an Füllstellen

10 Zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe

10.1 Anwendungsbereich

10.2 Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen

10.3 Allgemeine Schutzmaßnahmen

10.4 Vermeiden von Zündquellen

10.4.1 Allgemeines

10.4.2 Besondere Anforderungen beim Lagern und Fördern von brennbaren staubförmigen oder staubbildenden Feststoffen

10.5 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes

10.6 Fahrzeugverkehr und Einsatz von Flurförderzeugen

11 Zusätzliche Anforderungen beim Lagern und Abfüllen von bestimmten Stoffen mit erhöhter Gefährdung

11.1 Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe

11.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Anforderungen

11.1.2 Bau und Ausrüstung der Lagerbehälter

11.1.3 Aufstellung in Räumen

11.1.4 Aufstellung im Freien

11.1.5 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

11.2 Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe

11.2.1 Allgemeines

11.2.2 Bauliche Anforderungen und Brandschutz

11.3 Gefahrstoffe, die zu gefährlicher Reaktion neigen

12 Zusammenlagerung

Anhang 1 zu TRGS 509: Ergänzende Anforderungen an die Ausrüstung von Tanks sowie Füll- und Entleerstellen für brennbare Flüssigkeiten

1 Ausrüstung von Tanks

1.1 Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen

1.1.1 Be- und Entlüftungseinrichtungen

1.1.2 Bemessung der Be- und Entlüftungseinrichtungen

1.1.3 Ableitung der Dampf-Luft-Gemische brennbarer Flüssigkeiten ins Freie

1.1.4 Gaspendeln

1.2 Flammendurchschlagsicherungen

1.2.1 Allgemeines

1.2.2 Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen

1.2.3 Auswahl der geeigneten Flammendurchschlagsicherung

1.2.4 Flammendurchschlag bei kurzzeitigem Brennen

1.2.5 Einsatzbedingungen von Flammendurchschlagsicherungen

1.2.6 Druckfestigkeit von Rohrleitungen an Flammendurchschlagsicherungen

1.2.7 Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen an Abzweigungen

2 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen

2.1 Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen an Füllstellen

2.2 Flammendurchschlagsicherungen in Füll- und Entleerstellen für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C

3 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme

4 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung

5 Blitzschutz

6 Dämpfespeicher

Anhang 2 zu TRGS 509: Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen bei der Lagerung und Abfüllung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C

Vorbemerkung

1 Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks

1.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks ohne Inertisierung

1.2 Explosionsgefährdete Bereiche in inertisierten Tanks

1.2.1 Inertisierte nicht einatmende Tanks

1.2.2 Inertisierte Tanks mit Belüftungsarmaturen

1.3 Explosionsgefährdete Bereiche in ortsbeweglichen Behältern innerhalb von Füll- oder Entleerstellen.

2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohr- und Schlauchleitungen, Armaturen und Anlagenteilen

3 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen

4 Explosionsgefährdete Bereiche in Räumen

4.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Lagerräumen für Tanks

4.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und an Kammern, Schächten und anderen Räumen unter Erdgleiche

4.3 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen

4.3.1 Allgemeines

4.3.2 Offene Befüllung der ortsbeweglichen Behälter ohne gezielte Abführung der Dampf-Luft-Gemische

4.3.3 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Objektabsaugung

4.3.4 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit formschlüssigen Lüftungseinrichtungen

4.3.5 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern in Füllkabinen

4.3.6 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung

4.3.7 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Auffangwannen

5 Explosionsgefährdete Bereiche um Tanks im Freien

5.1 Lageranlagen bis 3.000 l im Freien

5.2 Lageranlagen mit mehr als 3.000 l im Freien

5.2.1 Tanks mit betriebsmäßig wirkenden Lüftungseinrichtungen und Schwimmdachtanks

5.2.2 Inertisierte Tanks

5.2.3 Tanks mit Schwimmdecken, Tanks mit Gaspendelung

5.2.4 Schwimmdachtanks

5.2.5 Witterungsschutz von Lageranlagen

5.2.6 Beispiele

6 Explosionsgefährdete Bereiche bei dem Lagern in unterirdischen Tanks

7 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien

7.1 Allgemeines und Witterungsschutz

7.2 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über offenen Dom ohne Ableitung der Dampf-Luft-Gemische sowie Befüllen von ortsbeweglichen Behältern, die über Entlüftungseinrichtungen ausatmen

7.3 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Ableitung der Dampf-Luft-Gemische über dichtschließende Einrichtungen

7.4 Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung

8 Explosionsgefährdete Bereiche an Entleerstellen im Freien und in Räumen

9 Explosionsgefährdete Bereiche bei Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen an Füllstellen im Freien

10 Zonen an Dämpfespeichern zur Zwischenspeicherung von Dämpfenentzündbarer Flüssigkeiten im Zuge von Gaspendelsystemen im Lager

Anhang 3
Aktive Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C in ortsbeweglichen Behältern

1 Geltungsbereich

2 Allgemeines

3 Aktive Lagerung in ortsbeweglichen Behältern aus Kunststoff

4 Anforderungen an den Betrieb von ortsbeweglichen Behältern bei der aktiven Lagerung

5 Explosionsgefährdete Bereiche

Anhang 4 zu TRGS 509
Abfüllen von Natriumhypochlorit- und Natriumchloritlösungen

1 Anwendungsbereich

2 Schutzmaßnahmen

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