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21.05.2026

Lärmschutz heute sichert den Sound von morgen

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BG BAU
Lärmschwerhörigkeit ist in der Bauwirtschaft die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen. (Foto: InstagramFOTOGRAFIN/Pixabay)
Lärm kann krank machen. Er schädigt nicht nur das Gehör dauerhaft, sondern begünstigt auch Bluthochdruck, fördert Stress und Schlafstörungen und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Deshalb ist konsequenter Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm notwendig.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte mit Informationen und konkreten Maßnahmen, um einen wirksamen Lärmschutz am Arbeitsplatz umzusetzen. „Gerade auf Baustellen sind Beschäftigte häufig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, mit langfristigen Folgen für das Gehör. Entsprechend groß ist der Handlungsbedarf“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Wie stark die Bauwirtschaft betroffen ist, zeigen die Zahlen: Lärmschwerhörigkeit ist hier seit Jahren die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen. Branchenübergreifend steht sie ebenfalls an erster Stelle und die Zahl der Verdachtsanzeigen ist deutlich gestiegen: von 15.449 im Jahr 2022 auf 19.310 im Jahr 2024.

„Lärm ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch ein Sicherheitsrisiko: Warnsignale werden zu spät gehört oder gar nicht wahrgenommen“, sagt Wellnhofer. Lärmschwerhörigkeit erschwere zudem die Kommunikation im Arbeitsalltag aber auch im Privatleben und Betroffene könnten vereinsamen. Weiter erklärt Wellnhofer, dass der Körper sich nicht an Lärm gewöhne und auch keine Toleranz entwickele.

Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz

Wirksamer Lärmschutz ist deshalb essenziell. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen richtet sich nach dem TOP-Prinzip – technisch, organisatorisch, persönlich. Dabei gilt: Nicht nur Beschäftigte an lauten Maschinen sind gefährdet, sondern auch Personen im Umfeld von Lärmquellen.

Um Lärm dauerhaft zu reduzieren, sollten vorrangig leisere Maschinen und geräuscharme Arbeitsverfahren eingesetzt werden. Ist das nicht möglich, sind organisatorische Maßnahmen erforderlich, etwa die Begrenzung der Aufenthaltsdauer in lärmintensiven Bereichen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden. „Bereits ab einem Tageslärmpegel von 80 Dezibel sind Arbeitgeber verpflichtet, geeigneten Gehörschutz bereitzustellen“, erklärt Wellnhofer. Ab 85 Dezibel ist das Tragen verpflichtend. Zum Einsatz kommen beispielsweise Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder individuell angepasste Otoplastiken.

„Da Otoplastiken oft angenehmer zu tragen sind als Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel, steigt die Akzeptanz für Gehörschutz deutlich“, sagt Wellnhofer. Die BG BAU fördert diese im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 100 Euro. „Die hohe Nachfrage zeigt den Bedarf: Allein im vergangenen Jahr haben wir rund 4.700 individuelle Gehörschützer gefördert“, so Hans-Jürgen Wellnhofer.

Weitere Informationen:
  • Arbeitsschutzprämie Otoplastiken: www.bgbau.de/gehoerschutz-otoplastik
  • Auswahl des passenden Gehörschutzes: www.bgbau.de/richtiger-gehoerschutz
  • Themenseite Schutz vor Lärm und Vibration: www.bgbau.de/laerm
  • Video „Falsch verstanden“: BG BAU-Clip bei YouTube
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Quelle: Pressemitteilung BG BAU

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