ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Lärmschutz  
02.12.2024

Lärmarbeitsplatz: Was bei Gehörschutz und Hörgeräten zu beachten ist

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/biha
Entscheidend ist, dass das Gehör durch die gewählte Lösung ausreichend und zuverlässig geschützt ist. (Foto: geralt/Pixabay)
Arbeiten, wo es laut ist – dies erfordert besondere Hilfsmittel und Vorkehrungen, um auf Dauer gesund und leistungsfähig zu bleiben. „Wer sein ungeschütztes Gehör großen Lautstärken oder dauerhaftem Lärm aussetzt, riskiert einen Tinnitus, ein Knalltrauma und einen irreversiblen Hörverlust. Das gilt für Menschen jeden Alters“, erklärt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).

Ab welcher Lautstärke am Arbeitsplatz ist Gehörschutz ein Muss?

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Zur Prävention tragen Arbeitsschutzgesetze und -regelungen bei. So gibt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz vor und verpflichtet zu Schutzmaßnahmen bei ihrer Überschreitung. Es muss grundsätzlich Gehörschutz getragen werden, wenn bei der Arbeit ein Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) am ungeschützten Ohr entsteht. „Das Tückische an der subjektiven Wahrnehmung ist, dass die persönliche Schmerzgrenze oft erst bei Lautstärken ab 130 dB (A) erreicht wird. Tatsächlich kann aber schon bei anhaltendem Lärm ab 85 dB (A) über eine Acht-Stunden-Schicht das Gehör geschädigt werden“, erläutert Hörakustiker-Meister Eberhard Schmidt.

Für Gehörschutz gibt es unterschiedliche Lösungen – vom Kapselgehörschutz bis hin zum individuell maßgefertigten Gehörschutz. „Welche Gehörschutzlösung sich am besten für wen eignet, hängt immer vom jeweiligen Arbeitsplatz, der Lärmbelastung dort und dem Einsatzszenario ab. Hörakustiker können dazu beraten“, sagt Eberhard Schmidt. Entscheidend sei, dass das Gehör durch die gewählte Lösung ausreichend und zuverlässig geschützt ist. Zudem sollte der Gehörschutz so viel Tragekomfort bieten, dass er auch durchgehend bei der Arbeit in Lärmbereichen getragen wird. Werden in lärmintensiven Branchen, bspw. im Baugewerbe oder in der Industrie, am Arbeitsplatz gesetzliche Grenzwerte überschritten, ist Gehörschutz Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und muss ihren jeweiligen Vorgaben entsprechen.

Welche Anforderungen müssen Hörsysteme am Lärmarbeitsplatz erfüllen?

Auch Hörsysteme, die Schwerhörige an Lärmarbeitsplätzen nutzen dürfen, benötigen eine Zulassung als Persönliche Schutzausrüstung und zudem als Medizinprodukt. „Speziallösungen für Hörsystemträger und -trägerinnen, die in Lärmbereichen arbeiten, müssen die Verstärkung so begrenzen, dass der Grenzwert für den Tages-Lärmexpositionspegel nicht überschritten und die bestehende Hörschädigung nicht verschlimmert wird. Gleichzeitig müssen bei der Arbeit Warnsignale für sie gut hörbar und laute Sprache und Stimmen weiterhin verständlich sein“, erklärt Eberhard Schmidt. Seit einiger Zeit ist es möglich, bestimmte explizit dafür zertifizierte Hörgeräte und Lärmschutz-Otoplastiken verschiedener Hersteller für den gemeinsamen Einsatz an Lärmarbeitsplätzen getrennt zuzulassen.

Empfehlenswert für Hörsystemträgerinnen und -träger ist laut Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) der Einsatz eines speziell für den Lärmarbeitsplatz zugelassenen Hörgerätes, wenn bei Schwerhörigkeit wiederkehrende Kommunikation für die Bewältigung der Arbeitsaufgabe oder das Hören und Beurteilen von Maschinengeräuschen im Lärmbereich notwendig sind oder die Warnsignalerkennung ohne Hörgerät am Lärmarbeitsplatz nicht möglich ist. „Die Versorgung mit einem Spezial-Hörsystem für Lärmbereiche erfolgt über einen Hörakustiker, der das Gerät individuell einstellen und prüfen kann“, erklärt Eberhard Schmidt. In Deutschland gibt es rund 18.000 Hörakustikerinnen und Hörakustiker, die in über 7.500 Hörakustiker-Fachbetrieben bereits ca. 3,7 Millionen schwerhörige Menschen mit hochmodernen Hörsystemen versorgen und zu Gehörschutzlösungen beraten können.

Weitere Informationen:
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Hörgeräte für den Lärmarbeitsplatz
  • Hörakustiker und Hörakustikerinnen in Wohnortnähe finden: www.hoerakustiker-suche.de
  • www.richtig-gut-hoeren.de
Quelle: Pressemitteilung der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR

Das könnte Sie auch interessieren:

Gehörschutz für Beruf und Freizeit

Autor: Dipl.-Phys. Peter Sickert

Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Die Stimme zum Gehörschutz.

Die Beschäftigung an Lärmarbeitsplätzen oder vergleichbare Gefährdungen im Freizeitbereich bergen hohe Risiken. Als Sicherheitsverantwortlicher, Betriebsarzt oder Hörakustiker tragen Sie entsprechend viel Verantwortung für die Gesundheit bei der Arbeit, den Erhalt von Lebensqualität und einen störungsfreien Betriebsablauf.

Von der Messung bis zur Auswahl

Dipl.-Phys. Peter Sickert bündelt erstmals alle wichtigen Informationen für eine fachlich und rechtlich sichere Gehörschutzversorgung:

  • Unterschiedliche Gehörschutzarten und ihre spezifischen Eigenschaften
  • Rechtsgrundlagen für die Herstellung und Benutzung von Gehörschutz
  • Auswahl und Gestaltung der individuellen Schalldämmung und Messsysteme zu ihrer Bestimmung

Gehörschutz in der Praxis

Auch besonders praxisrelevante Spezialthemen werden detailliert beleuchtet:

  • Gehörschutzversorgung für Personen mit Hörminderung und spezielle Nutzer wie  Musiker
  • Kommunikation mit Gehörschutz und heutige Möglichkeiten
  • Warnsignalerkennung mit Gehörschutz und Probleme der Signalübertragung

Eine im deutschsprachigen Raum erst- und einmalige Gesamtdarstellung.


Checkliste für Arbeitgeber 23.05.2024
Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden
Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste, mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz auswählen können. mehr …
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück