Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 21. November 2006, GV. NRW. S. 527, zuletzt geändert am 23. März 2010 GV. NRW. S. 209
Auf Grund der §§ 6 Abs. 3 und 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LOG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516) wird verordnet:
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